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Datenschutz: ein Grundrecht – auch im Verein
Der Schutz personenbezogener Daten wurde in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union bereits sehr früh geregelt. So trat in Deutschland – und zwar in Hessen – im Jahre 1970
das weltweit erste Datenschutzgesetz in Kraft. In allen heutigen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union gelten noch bis einschließlich 24. Mai 2018 nationale Datenschutzgesetze.
Diese setzen die EU-Richtlinie 95/46/EG um. Die gegenwärtigen Vorschriften gewähren natürlichen
Personen einen gewissen – aber noch nicht ausreichenden – Schutz vor dem Missbrauch der sie
betreffenden personenbezogenen Daten. Deshalb gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
ab 25. Mai 2018, um nationale Datenschutzgesetze für alle EUMitgliedsstaaten zu homogenisieren.
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